Anlage 3 38. BImSchV

(zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)

Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktorfür die AntriebseffizienzVerbrennungsmotor1Batteriegestützter Elektroantrieb0,4Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4